Stage 1 für den Octavia II - 1Z 2.0 TDI (170PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
200 PS  +30PS (18%) 170 PS
147 kW  +22kW (18%) 125 kW
410 Nm  +60Nm (17%) 350 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den Skoda Octavia II - 1Z 2.0 TDI bringt eine spürbare Verbesserung der Motorleistung. Durch die Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder und die Erhöhung des Ladedrucks wird die Motorleistung des Fahrzeugs gesteigert.

Im Rahmen des Chiptunings wird bei uns eine Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen vorgenommen. Dies ermöglicht je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis. Die Leistungssteigerung geht einher mit einer V-Max Aufhebung, was den Vorteil bietet, die Geschwindigkeitsbegrenzung des Fahrzeuges aufzuheben.

Die Montagekosten sind im Preis der Leistungssteigerung bereits inbegriffen, sodass keine zusätzlichen Kosten für den Kunden entstehen. Mit der Stage 1 Leistungssteigerung für den Skoda Octavia II - 1Z 2.0 TDI wird eine effiziente und zuverlässige Lösung zur Steigerung der Motorleistung geboten.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Getriebe-Anpassung Stufe 1

Bestehend aus Drehzahlbegrenzer, Drehmomentbegrenzung und Schaltpunkte. (Nur für Nasskupplungen)
280,00 € inkl. 19% USt.

Getriebe-Anpassung Stufe 2

Bestehend aus Launch-Control, Drehzahlbegrenzer, Drehmomentbegrenzung und Schaltpunkte. (Nur für Nasskupplungen)
380,00 € inkl. 19% USt.

Getriebe-Anpassung Stufe 3

Bestehend aus Launch-Control, Drehzahlbegrenzer, Drehmomentbegrenzung, Kickdown, Schaltzeiten, Zwangsschalten, Pumpendruck und Schaltpunkte. (Nur für Nasskupplungen)
480,00 € inkl. 19% USt.

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.