Stage 1 für den Octavia II - 1Z 2.0 TDI (110PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
140 PS  +30PS (27%) 110 PS
103 kW  +22kW (27%) 81 kW
345 Nm  +65Nm (23%) 280 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Bei uns erwartet den Skoda Octavia II 2.0 TDI Besitzer eine effiziente und wirksame Stage 1 Leistungssteigerung. Diese speziell für das 110PS Modell entwickelte Optimierung bietet eine Vielzahl von Vorteilen und Verbesserungen.

Durch die gezielte Anpassung der elektronischen Einspritzkennfelder und die Erhöhung des Ladedrucks wird die Leistung des Motors spürbar verbessert. Eine dieser Verbesserungen ist die Erhöhung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen. Dies hat nicht nur den Vorteil, dass das Fahrzeug in diesem Bereich an Zugkraft gewinnt, sondern kann bei entsprechender Fahrweise auch zu einer Kraftstoffersparnis führen.

Ein weiterer Bestandteil unserer Leistungssteigerung ist die Aufhebung der V-Max. Dadurch wird die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs nicht mehr elektronisch begrenzt, was zu einer zusätzlichen Steigerung der Fahrleistung führt. Die Kosten für die Montage der Leistungssteigerung sind bereits im Preis enthalten. Alle Änderungen werden professionell und nach höchsten Qualitätsstandards durchgeführt.

Unsere Stage 1 Leistungssteigerung bietet somit eine effektive und kostengünstige Möglichkeit, die Leistung und das Fahrerlebnis des Skoda Octavia II 2.0 TDI zu verbessern, ohne dabei die Alltagstauglichkeit des Fahrzeugs zu beeinträchtigen. Mit unserer Chiptuning-Lösung wird das Potential des Fahrzeugs voll ausgeschöpft.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.