Stage 1 für den Octavia I - 1U 1.8 T (150PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
190 PS  +40PS (27%) 150 PS
140 kW  +29kW (27%) 110 kW
260 Nm  +50Nm (24%) 210 Nm
  • Einbaudauer: 4h
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
580,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 487,39 €

Beschreibung Stage 1

Für Skoda Octavia I 1.8 T-Fahrer, die mehr Leistung aus ihrem Fahrzeug holen möchten, bietet unsere Stage 1 Leistungssteigerung eine effektive Lösung. Die Leistungssteigerung umfasst eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien, eine Erhöhung des Ladedrucks sowie eine Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Das bedeutet, dass der Motor Ihres Fahrzeugs nach der Leistungssteigerung effizienter arbeitet und mehr Leistung erzeugt.

Chiptuning ist ein wesentlicher Bestandteil der Leistungssteigerung. Durch unser Chiptuning wird das Potential Ihres Motors voll ausgeschöpft, und die Leistungssteigerung ist deutlich spürbar. Es ist zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Das gewährleistet, dass Ihr Motor auch bei höherer Leistung zuverlässig und stabil läuft.

Bei uns erhalten Sie eine auf Ihr Fahrzeug abgestimmte Leistungssteigerung. Unsere Experten sorgen dafür, dass die Anpassungen perfekt auf Ihren Skoda Octavia I 1.8 T abgestimmt sind und das Fahrzeug nach der Leistungssteigerung optimal läuft. Damit können Sie das Potenzial Ihres Fahrzeugs voll ausschöpfen und die Leistung steigern, ohne die Zuverlässigkeit Ihres Fahrzeugs zu beeinträchtigen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.