Stage 1 für den Octavia I - 1U 1.9 TDI (131PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
161 PS  +30PS (23%) 131 PS
118 kW  +22kW (23%) 96 kW
370 Nm  +60Nm (19%) 310 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
580,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 487,39 €

Beschreibung Stage 1

Bei der Stage 1 Leistungssteigerung für den Octavia I 1.9 TDI werden technische Optimierungen vorgenommen, die die Leistung des Fahrzeugs spürbar verbessern. Durch die Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder und eine Erhöhung des Ladedrucks wird eine effizientere Leistungserzeugung erreicht.

Das Ergebnis ist eine Geschwindigkeitssteigerung von ca. +12 km/h, was dem Fahrer einen spürbaren Unterschied im Fahrgefühl vermittelt. Die Kosten für die Montage sind bereits im Preis enthalten. Es handelt sich also um ein umfassendes Chiptuning, das keine zusätzlichen Kosten verursacht.

Durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen kann bei bestimmten Fahrweisen eine Kraftstoffersparnis auftreten. Dies ist ein weiterer Vorteil der Stage 1 Leistungssteigerung. Bei uns wird Wert darauf gelegt, dass die Leistungssteigerung nicht nur die Fahrleistung verbessert, sondern auch den Kraftstoffverbrauch optimieren kann.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Geschwindigkeit: ca. +12 km/h
  • Kosten für Montage inklusive
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf
  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
    Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.