Stage 1 für den Octavia I - 1U 1.9 TDI (110PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
140 PS  +30PS (27%) 110 PS
103 kW  +22kW (27%) 81 kW
295 Nm  +60Nm (26%) 235 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Wer auf der Suche nach einer Leistungssteigerung für den Skoda Octavia I 1.9 TDI ist, wird bei uns fündig. Unser Angebot umfasst eine Stage 1 Chiptuning, speziell konzipiert für den 110PS starken Diesel. Das Herzstück dieser Optimierung sind die überarbeiteten elektronischen Einspritzkennfelder. Dank dieser Anpassung wird das Potenzial des Motors voll ausgeschöpft, ohne dabei die Belastungsgrenzen zu überschreiten.

Neben den Einspritzkennfeldern wird auch der Ladedruck erhöht. Dies sorgt für eine spürbare Leistungssteigerung, die sich insbesondere in den unteren Drehzahlbereichen bemerkbar macht. Damit erreicht der Octavia I 1.9 TDI eine Geschwindigkeitssteigerung von ca. 12 km/h. Zusätzlich führt die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen, je nach Fahrweise, zu einer Kraftstoffersparnis.

Die Kosten für die Montage sind in unserem Angebot bereits enthalten. Somit sind keine weiteren Kosten zu erwarten. Die Leistungssteigerung ist somit nicht nur eine effektive, sondern auch eine kostengünstige Methode, um das Beste aus dem Octavia I 1.9 TDI herauszuholen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Geschwindigkeit: ca. +12 km/h
  • Kosten für Montage inklusive
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf
  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
    Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.