Stage 1 für den Octavia I - 1U 1.9 TDI (90PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
120 PS  +30PS (33%) 90 PS
88 kW  +22kW (33%) 66 kW
270 Nm  +60Nm (29%) 210 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
580,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 487,39 €

Beschreibung Stage 1

Für den Skoda Octavia I - 1U, 1.9 TDI (90PS) bieten wir eine umfangreiche Leistungssteigerung an. Bei uns wird der Fokus auf eine präzise Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder gelegt. Somit wird nicht nur die Leistung, sondern auch die Effizienz des Dieselmotors optimiert. Die Erhöhung des Ladedrucks spielt dabei eine entscheidende Rolle. Durch diese Modifikation kann eine Geschwindigkeitssteigerung von etwa 7 km/h erreicht werden.

Neben diesen Merkmalen ermöglicht unsere Leistungssteigerung durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen eine Kraftstoffersparnis, abhängig von der individuellen Fahrweise. Unser Ziel ist es, durch gezieltes Chiptuning das Maximum aus dem Fahrzeug herauszuholen und gleichzeitig den Verbrauch zu optimieren.

Die Leistungssteigerung für den Skoda Octavia I - 1U, 1.9 TDI wird bei uns durchgeführt, ohne dabei die Langlebigkeit und Zuverlässigkeit des Fahrzeugs zu beeinträchtigen. Es handelt sich um eine sichere und effiziente Methode, um die Leistung des Fahrzeugs deutlich zu verbessern.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Geschwindigkeit: ca. +7 km/h
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf
  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
    Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.