Stage 1 für den Fabia II - 5J 1.6 TDI (105PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
135 PS  +30PS (29%) 105 PS
99 kW  +22kW (29%) 77 kW
310 Nm  +60Nm (24%) 250 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Bei uns erhalten Sie für Ihren Skoda Fabia II - 5J 1.6 TDI eine Stage 1 Leistungssteigerung, die Ihr Fahrzeug auf ein neues Niveau bringt. Diese umfasst eine umfangreiche Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder. Durch diese gezielte Anpassung können wir das Potential Ihres Motors effektiv ausschöpfen und die Leistung steigern.

Ein weiterer Aspekt unserer Leistungssteigerung ist die Erhöhung des Ladedrucks. Dies führt zu einer spürbaren Anhebung der Leistung und des Drehmoments, insbesondere in den unteren Drehzahlbereichen. Hierdurch kann je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis erreicht werden. Doch nicht nur die Leistung profitiert von unserer Anpassung. Mit der von uns durchgeführten V-Max Aufhebung wird die Höchstgeschwindigkeit Ihres Fahrzeuges nicht mehr elektronisch begrenzt.

Unser Chiptuning-Angebot beinhaltet natürlich auch die Montage. Bei uns gibt es keine versteckten Kosten, die Montage ist im Preis der Stage 1 Leistungssteigerung bereits inbegriffen. So können Sie sich darauf verlassen, dass Ihr Fahrzeug in besten Händen ist und Sie ohne zusätzliche Überraschungen die gesteigerte Leistung Ihres Skoda Fabia genießen können.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.