Stage 1 für den Fabia II - 5J 1.4 TDI (69PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
89 PS  +20PS (29%) 69 PS
65 kW  +15kW (29%) 51 kW
195 Nm  +40Nm (26%) 155 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
450,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 378,15 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den 1.4 TDI Fabia II - 5J ist eine effektive Methode zur Verbesserung der Fahrzeugleistung. Bei uns wird Chiptuning auf höchstem Niveau durchgeführt. Durch Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder wird eine deutliche Leistungssteigerung erzielt.

Des Weiteren wird der Ladedruck erhöht, was zu einer weiteren Verbesserung der Motorleistung führt. Eine Besonderheit unserer Leistungssteigerung ist die Inklusion der V-Max Aufhebung. Damit wird die Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung des Fahrzeugs aufgehoben, was für eine ungebremste Entfaltung der Leistung sorgt.

Ein wichtiger Aspekt der Leistungssteigerung ist die Erhöhung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen. Dies wirkt sich positiv auf die Kraftstoffeffizienz des Fahrzeugs aus und kann bei entsprechender Fahrweise zu einer Kraftstoffersparnis führen. Die Kosten für die Montage sind in unserem Angebot bereits enthalten. Damit erhält der Kunde eine Rundum-sorglos-Lösung für sein Fahrzeug.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.