Stage 1 für den Fabia II - 5J RS (179PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
209 PS  +30PS (17%) 179 PS
154 kW  +22kW (17%) 132 kW
300 Nm  +50Nm (20%) 250 Nm
  • Einbaudauer: 4h
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den Fabia II - 5J RS bietet eine signifikante Leistungsverbesserung durch eine Reihe von technischen Optimierungen. Im Zentrum dieser Leistungssteigerung steht eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien, die zu einer Erhöhung des Ladedrucks führt. Dies ist ein wesentlicher Bestandteil des Chiptuning-Prozesses und führt zu einer effizienteren Verbrennung und somit zu einer gesteigerten Motorenleistung.

Zusätzlich zu den Ladedruckanpassungen wird bei uns auch die Zünd- und Einspritzelektronik optimiert. Dies trägt dazu bei, die Gesamtleistung des Fahrzeugs zu steigern und sorgt gleichzeitig für eine bessere Kraftstoffeffizienz. Es ist zu beachten, dass die angegebenen Leistungsdaten sich auf die Verwendung von Kraftstoffen mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Die Verwendung von niedriger oktanigem Kraftstoff kann zu einer Reduzierung der Leistung führen.

Die Stage 1 Leistungssteigerung ist eine optimale Lösung für Fahrzeugbesitzer, die eine spürbare und zuverlässige Leistungssteigerung für ihren Fabia II - 5J RS suchen. Durch die Kombination aus technischen Optimierungen und professionellem Chiptuning erhält das Fahrzeug eine Leistungssteigerung, die sich auf der Straße bemerkbar macht, ohne die Zuverlässigkeit oder Langlebigkeit des Motors zu beeinträchtigen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.