Stage 1 für den Fabia II - 5J 1.2 TSI (86PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
111 PS  +25PS (29%) 86 PS
82 kW  +18kW (29%) 63 kW
205 Nm  +45Nm (28%) 160 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den Skoda Fabia II - 1.2 TSI verpasst dem Fahrzeug eine deutliche Performance-Verbesserung. Mit einer gezielten Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien und einer Erhöhung des Ladedrucks, wird eine effektive Leistungssteigerung erreicht. Durch diese Modifikationen kann der TSI-Motor seine volle Leistung entfalten und verbessert somit merklich die Fahrleistung des Wagens.

Die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik ist ebenfalls Teil dieser Modifikation. Durch die fein abgestimmte Anpassung aller relevanten Parameter, wird eine optimale Verbrennung sichergestellt. Das Resultat ist eine spürbare Leistungssteigerung, die den Fahrspaß auf eine neue Ebene hebt.

Das Chiptuning ist nicht nur leistungsoptimiert, sondern auch kostenbewusst. Bei uns sind die Kosten für die Montage bereits im Preis inbegriffen. Des Weiteren ist die V-Max Aufhebung inklusive, so dass die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs nicht mehr begrenzt ist. Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan, um eine optimale Leistungsausbeute zu gewährleisten.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.