Unsere Stage 1 für den Toledo II - 1M 1.9 TDI (131PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
161 PS  +30PS (23%) 131 PS
118 kW  +22kW (23%) 96 kW
370 Nm  +60Nm (19%) 310 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
580,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 487,39 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den Toledo II - 1M 1.9 TDI bietet eine deutliche Verbesserung in Sachen Performance. Durch diese Anpassungen wird das Fahrerlebnis spürbar verbessert und der Fahrwiderstand reduziert.

Im Zentrum der Leistungssteigerung steht das Chiptuning. Durch die Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder wird eine effizientere Verbrennung erreicht. Dies ermöglicht eine Leistungssteigerung ohne zusätzliche mechanische Veränderungen am Motor. Zusätzlich wird der Ladedruck erhöht, was zu einer weiteren Steigerung der Motorleistung führt.

Die Ergebnisse dieser Modifikationen sind beeindruckend. Die Geschwindigkeit des Fahrzeugs steigt um etwa 12 km/h, was für eine erhebliche Verbesserung der Fahrdynamik sorgt. Darüber hinaus tritt durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf. Das bedeutet, dass bei uns nicht nur die Leistung gesteigert wird, sondern auch das Fahrzeug effizienter wird.

Die Kosten für die Montage sind im Preis inbegriffen. Dies macht die Leistungssteigerung zu einer kosteneffizienten Option für alle, die das Beste aus ihrem Toledo II - 1M 1.9 TDI herausholen möchten.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Geschwindigkeit: ca. +12 km/h
  • Kosten für Montage inklusive
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf
  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
    Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.