Stage 1 für den Leon IV - KL 1.5 TSI - OPF (150PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
180 PS  +30PS (20%) 150 PS
132 kW  +22kW (20%) 110 kW
300 Nm  +50Nm (20%) 250 Nm
  • Einbaudauer: 4h
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
780,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 655,46 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den Leon IV 1.5 TSI bietet eine deutliche Verbesserung der Fahrzeugleistung durch gezieltes Chiptuning. Es handelt sich hierbei nicht nur um eine einfache Erhöhung der Leistung, sondern um eine umfassende Optimierung des Motorsteuerungsprogramms.

Im Mittelpunkt der Leistungssteigerung steht die Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien. Durch die Erhöhung des Ladedrucks wird eine effektivere Verbrennung erreicht, was in einer gesteigerten Leistung resultiert. Ebenso wichtig ist die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Durch eine präzise Anpassung dieser Parameter wird sichergestellt, dass der Motor unter allen Betriebsbedingungen optimal arbeitet und die erhöhte Leistung ohne Risiko für die Motorintegrität bereitstellen kann.

Wichtig zu beachten ist, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Bei der Verwendung von Kraftstoff mit niedrigerer Klopffestigkeit kann die tatsächliche Leistungssteigerung geringer ausfallen. Bei uns erhalten Sie eine Leistungssteigerung, die auf die spezifischen Anforderungen Ihres Fahrzeugs abgestimmt ist und Ihnen ein verbessertes Fahrerlebnis bietet.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.