Stage 1 für den Leon III - 5F 1.5 TSI - OPF (131PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
161 PS  +30PS (23%) 131 PS
118 kW  +22kW (23%) 96 kW
250 Nm  +50Nm (25%) 200 Nm
  • Einbaudauer: 4h
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
780,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 655,46 €

Beschreibung Stage 1

Für den Seat Leon III - 5F mit 1.5 TSI - OPF Motor (131PS), gibt es bei uns eine Leistungssteigerung Stage 1. Dies ist eine technische Optimierung, die das Fahrzeug effizienter und leistungsfähiger macht. Bei dieser Leistungssteigerung handelt es sich um eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien, was eine Erhöhung des Ladedrucks zur Folge hat.

Durch diese Anpassung wird die Leistung des Motors verbessert. Dies wird erreicht durch eine Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik, die effizienter arbeitet und somit eine höhere Leistung erzeugt. Dieses Chiptuning ist inklusive V-Max Aufhebung, was bedeutet, dass die Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben wird.

Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan. Das bedeutet, dass das Fahrzeug mit diesem Kraftstoff die besten Leistungsergebnisse erzielt. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Leistungssteigerung nur bei uns erhältlich ist und dass sie den Motor des Fahrzeugs nicht schädigt, sondern seine Leistung optimiert.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.