Stage 1 für den Leon II - 1P 1.6 TDI (105PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
135 PS  +30PS (29%) 105 PS
99 kW  +22kW (29%) 77 kW
310 Nm  +60Nm (24%) 250 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den Leon II - 1P 1.6 TDI ist eine wirksame Methode, um mehr Leistung aus dem Motor zu holen. Bei uns wird das Chiptuning sorgfältig durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Leistung des Fahrzeugs optimiert wird, ohne die Komponenten zu gefährden.
Der Prozess umfasst die Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder und die Erhöhung des Ladedrucks, was zu einer spürbaren Leistungssteigerung führt.

Die Kosten für die Montage sind im Preis inbegriffen, was den Prozess einfacher und transparenter für den Fahrzeughalter macht. Darüber hinaus umfasst die Leistungssteigerung auch die Aufhebung der V-Max, was zu einer merklichen Verbesserung der Höchstgeschwindigkeit führt.
Die Leistungssteigerung ist nicht nur auf mehr Leistung ausgerichtet, sondern auch auf die Verbesserung der Effizienz des Fahrzeugs.

Durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen kann je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auftreten. Dies bedeutet, dass das Fahrzeug nicht nur leistungsstärker, sondern auch effizienter wird. Bei uns wird die Leistungssteigerung so durchgeführt, dass sie die Leistung und Effizienz des Fahrzeugs verbessert, ohne die Zuverlässigkeit zu beeinträchtigen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.