Stage 1 für den Ibiza V - 6F 1. TSI - OPF (95PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
120 PS  +25PS (26%) 95 PS
88 kW  +18kW (26%) 70 kW
225 Nm  +50Nm (29%) 175 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Der Seat Ibiza V, genauer der 1. TSI-OPF mit 95 PS, ist ein solider Kleinwagen mit zuverlässiger Leistung. Doch bei uns wird er durch die Stage 1 Leistungssteigerung zum echten Renner.

Die Leistungssteigerung erfolgt durch eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien. Hierbei erhöhen wir den Ladedruck, um die Leistung des Motors zu optimieren. Aber wir gehen noch weiter: Die Zünd- und Einspritzelektronik wird ebenfalls optimiert, um den Motor effizienter und leistungsfähiger zu machen. Das bedeutet mehr Leistung, ohne dass sich der Kraftstoffverbrauch erhöht. Und das Beste daran ist, dass die Kosten für die Montage bereits im Preis inbegriffen sind.

Ein weiteres Feature unserer Leistungssteigerung ist die Aufhebung der V-Max-Begrenzung. Das bedeutet, dass der Seat Ibiza V seine volle Leistung ausschöpfen kann, ohne dass eine elektronische Begrenzung eingreift. Damit erreicht Ihr Fahrzeug noch höhere Geschwindigkeiten. Bitte beachten Sie, dass sich die Leistungsangaben auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Mit unserer Leistungssteigerung wird Ihr Seat Ibiza V 1.0 TSI-OPF zu einem echten Kraftpaket.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.