Unsere Stage 1 für den Ibiza IV - 6J, 6P 1.4 TDI (105PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
135 PS  +30PS (29%) 105 PS
99 kW  +22kW (29%) 77 kW
310 Nm  +60Nm (24%) 250 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung für den Ibiza IV 1.4 TDI stellt eine effiziente Methode dar, um die Leistung des Fahrzeugs zu verbessern. Dabei wird durch Chiptuning die Leistung des Fahrzeugs optimiert. Dies geschieht durch eine Anpassung der elektronischen Einspritzkennfelder und eine Erhöhung des Ladedrucks. Das bedeutet, dass der Motor nun mehr Luft und Kraftstoff einnehmen kann, was zu einer verbesserten Leistung führt.

Im Rahmen der Leistungssteigerung ist zudem die Montage im Preis enthalten. Bei uns wird somit nicht nur auf die Verbesserung der Leistung geachtet, sondern auch auf eine professionelle und sichere Montage. Zudem wird eine V-Max Aufhebung durchgeführt. Das bedeutet, dass die Höchstgeschwindigkeit, die vom Hersteller eingestellt wurde, nicht mehr begrenzt ist. Dadurch kann das volle Potenzial des Fahrzeugs ausgeschöpft werden.

Zusätzlich zur Leistungssteigerung kann durch eine Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen auch eine Kraftstoffersparnis erreicht werden. Je nach Fahrweise kann dies zu einer Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs führen. Bei uns erhalten Kunden somit nicht nur eine Leistungssteigerung, sondern auch eine potenzielle Kosteneinsparung durch einen reduzierten Kraftstoffverbrauch.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.