Unsere Stage 1 für den Ibiza IV - 6J, 6P 1.4 TDI (75PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
115 PS  +40PS (53%) 75 PS
85 kW  +29kW (53%) 55 kW
280 Nm  +70Nm (33%) 210 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den Ibiza IV 1.4 TDI stellt eine effiziente Methode dar, um die Performance des Fahrzeugs zu optimieren. Durch das sogenannte Chiptuning werden die elektronischen Einspritzkennfelder des Fahrzeugs optimiert. Das ermöglicht eine präzisere Kontrolle über die Kraftstoffzufuhr und verbessert somit die gesamte Motorleistung.

Zusätzlich zur Optimierung der Einspritzkennfelder wird bei dieser Leistungssteigerung auch der Ladedruck erhöht. Das sorgt für eine verbesserte Luft-Kraftstoff-Mischung und somit für mehr Leistung, besonders in den unteren Drehzahlbereichen. Diese Anpassung führt neben einer Leistungssteigerung auch zu einer möglichen Kraftstoffersparnis, abhängig von der individuellen Fahrweise.

Im Rahmen der Leistungssteigerung ist auch eine Aufhebung der V-Max inkludiert. Das bedeutet, dass die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs nicht mehr elektronisch begrenzt wird und somit das volle Potenzial des Motors ausgeschöpft werden kann. Die Kosten für die Montage der Leistungssteigerung sind bereits im Preis inkludiert. So wird bei uns nicht nur die Leistung des Fahrzeugs optimiert, sondern auch ein transparenter und fairer Preis geboten.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.