Unsere Stage 1 für den Ibiza IV - 6J, 6P 1.2 TDI (75PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
100 PS  +25PS (33%) 75 PS
74 kW  +18kW (33%) 55 kW
220 Nm  +40Nm (22%) 180 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den Ibiza IV 1.2 TDI ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, die Performance des Fahrzeuges zu verbessern. Bei uns wird durch gezieltes Chiptuning eine deutliche Optimierung der Leistung erreicht. Dies wird durch eine Anpassung der elektronischen Einspritzkennfelder und eine Erhöhung des Ladedrucks umgesetzt.

Die Kosten für die Montage sind bereits im Preis inbegriffen, was den Prozess der Leistungssteigerung unkompliziert und kosteneffizient gestaltet. Zusätzlich ist eine V-Max Aufhebung enthalten. Das bedeutet, dass die elektronische Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben wird und das Fahrzeug sein volles Potential ausschöpfen kann.

Ein weiterer Vorteil der Stage 1 Leistungssteigerung für den Ibiza IV 1.2 TDI ist die Kraftstoffersparnis. Durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen, kann je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis erzielt werden. Dies zeigt, dass eine Leistungssteigerung nicht nur zu mehr Fahrspaß, sondern auch zu ökonomischen Vorteilen führen kann.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.