Stage 1 für den Ibiza III - 6L 1.4 TDI (80PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
100 PS  +20PS (25%) 80 PS
74 kW  +15kW (25%) 59 kW
235 Nm  +40Nm (21%) 195 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
450,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 378,15 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den Ibiza 6L 1.4 TDI bringt eine signifikante Verbesserung der Fahrleistung mit sich. Durch gezieltes Chiptuning und andere Maßnahmen wird die Leistung des Fahrzeugs optimiert.

Im Zentrum der Leistungssteigerung steht die Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder. Hier werden die Parameter für die Kraftstoffeinspritzung so angepasst, dass das Fahrzeug effizienter arbeitet und mehr Leistung freisetzt. Zudem wird der Ladedruck erhöht, was zu einer weiteren Verbesserung der Motorleistung führt.

Ein weiterer Aspekt der Leistungssteigerung ist die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen. Dies führt je nach Fahrweise zu einer Kraftstoffersparnis, was dem Fahrer ein noch angenehmeres Fahrerlebnis ermöglicht.

Bei uns ist die Montage im Preis inbegriffen, sodass keine zusätzlichen Kosten anfallen. Zusätzlich zur Leistungssteigerung bieten wir auch eine V-Max Aufhebung an. Dadurch wird die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs nicht mehr künstlich begrenzt und das volle Potenzial des Motors kann ausgeschöpft werden.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.