Stage 1 für den Ibiza III - 6L 1.4 TDI (75PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
95 PS  +20PS (27%) 75 PS
70 kW  +15kW (27%) 55 kW
235 Nm  +40Nm (21%) 195 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
580,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 487,39 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung Stage 1 für den Ibiza III - 1.4 TDI ist ein effektives Chiptuning, das auf die Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder abzielt. Diese technische Verbesserung führt zu einer sichtbaren Leistungssteigerung, indem sie den Ladedruck des Motors erhöht. Der Vorteil dieser Anpassung liegt nicht nur in der gesteigerten Motorleistung, sondern auch in der Möglichkeit, bei entsprechender Fahrweise, eine Kraftstoffersparnis zu erzielen. Dies wird durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen erreicht.

Bei uns ist die Montage der Leistungssteigerung im Preis inbegriffen. Unser qualifiziertes Fachpersonal sorgt für eine sachgemäße und sichere Installation, sodass der Kunde sich keine Sorgen um zusätzliche Kosten oder die Qualität der Arbeit machen muss. Zusätzlich zur Leistungssteigerung bieten wir auch die V-Max Aufhebung an. Dies bedeutet, dass die elektronisch begrenzte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs aufgehoben wird, was zu einer weiteren Verbesserung der Fahrleistung führt.

Die Leistungssteigerung Stage 1 ist eine effiziente und kosteneffektive Möglichkeit, die Leistung des Ibiza III - 1.4 TDI zu erhöhen, ohne dabei auf Sicherheit oder Qualität zu verzichten. Mit unserer umfassenden Serviceleistung können Kunden sicher sein, das Beste aus ihrem Fahrzeug herauszuholen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.