Stage 1 für den Ibiza III - 6L 1.4 TDI (69PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
89 PS  +20PS (29%) 69 PS
65 kW  +15kW (29%) 51 kW
195 Nm  +40Nm (26%) 155 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
580,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 487,39 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den Ibiza III 1.4 TDI verwandelt das Fahrzeug in eine echte Rennmaschine. Durch Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder und Erhöhung des Ladedrucks wird eine erhebliche Leistungssteigerung erreicht.

Die Vorteile sind klar. Durch die Leistungssteigerung wird die Fahrdynamik des Fahrzeugs verbessert. Das Handling wird präziser und die Leistungsentfaltung ist spürbar verbessert. Der optimierte Ladedruck und die verbesserten Einspritzkennfelder ermöglichen eine effizientere Verbrennung und steigern die Leistung des Motors merklich.

Bei uns ist die Montage im Preis inbegriffen. Daher gibt es keine versteckten Kosten. Zudem wird bei uns die V-Max Aufhebung inbegriffen, was dem Fahrzeug die Möglichkeit gibt, seine volle Leistung auszuschöpfen.

Ein weiterer Vorteil der Stage 1 Leistungssteigerung ist die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen. Das hat zur Folge, dass je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auftreten kann.

Chiptuning ist eine effektive Methode, um die Leistung des Fahrzeugs zu steigern, ohne dabei teure mechanische Veränderungen vornehmen zu müssen. Unsere Stage 1 Leistungssteigerung für den Ibiza III 1.4 TDI ist hierfür der perfekte Beweis.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.