Stage 1 für den Ibiza III - 6L 1.8 T (150PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
190 PS  +40PS (27%) 150 PS
140 kW  +29kW (27%) 110 kW
290 Nm  +70Nm (32%) 220 Nm
  • Einbaudauer: 4h
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
580,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 487,39 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den 1.8 T des Ibiza III - 6L bietet eine deutliche Optimierung des Fahrverhaltens. Das Chiptuning umfasst eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien, was zu einer Erhöhung des Ladedrucks führt. Dies resultiert in einer verbesserten Motorleistung und einer gesteigerten Fahrzeugdynamik.

Des Weiteren beinhaltet die Leistungssteigerung eine Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Diese Anpassungen sorgen für ein effizienteres Motormanagement und tragen zu einer verbesserten Kraftstoffeffizienz bei.

Ein weiterer Aspekt der Stage 1 Leistungssteigerung ist die Aufhebung der V-Max Begrenzung. Das bedeutet, dass die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs nicht mehr elektronisch begrenzt ist und sich an das neue Leistungspotential anpasst. Es ist wichtig zu beachten, dass die angegebenen Leistungsverbesserungen sich auf die Verwendung von Kraftstoffen mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Bei uns erhalten Sie diese umfassende und qualitativ hochwertige Leistungssteigerung für Ihren Ibiza III - 6L 1.8 T.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.