Stage 1 für den Exeo - 3R 2.0 TDI (120PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
155 PS  +35PS (29%) 120 PS
114 kW  +26kW (29%) 88 kW
360 Nm  +70Nm (24%) 290 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Wer auf der Suche nach einer effektiven Leistungssteigerung für den Seat Exeo 2.0 TDI ist, wird bei uns fündig. Unsere Stage 1 Leistungssteigerung ist eine effiziente Methode, um das Potenzial des Fahrzeugs voll auszuschöpfen. Sie umfasst eine Reihe von Maßnahmen, die speziell auf dieses Modell zugeschnitten sind, um maximale Leistung zu erzielen.

Die Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder ist eine der zentralen Komponenten der Leistungssteigerung. Durch gezieltes Chiptuning wird das Einspritzverhalten des Motors optimiert, was zu einer spürbaren Verbesserung der Motorleistung führt. Eine weitere wichtige Maßnahme ist die Erhöhung des Ladedrucks. Dies ermöglicht eine effizientere Verbrennung des Kraftstoffs und führt zu einer signifikanten Steigerung des Drehmoments, insbesondere in den unteren Drehzahlbereichen.

Aber die Leistungssteigerung hat noch weitere Vorteile. Durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen kann je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis erreicht werden. Darüber hinaus beinhaltet unser Leistungspaket auch die Aufhebung der V-Max, was die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs deutlich erhöht. Und das Beste: Die Kosten für die Montage sind im Preis bereits inbegriffen, so dass keine zusätzlichen Kosten anfallen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.