Stage 1 für den Arona 1.0 TSI - OPF (95PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
120 PS  +25PS (26%) 95 PS
88 kW  +18kW (26%) 70 kW
225 Nm  +50Nm (29%) 175 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den Arona 1.0 TSI - OPF stellt eine effektive Methode dar, um die Leistung des Fahrzeugs signifikant zu steigern. Mit einer Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien und einer Erhöhung des Ladedrucks wird das Potential des Motors optimal ausgenutzt.

Die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik trägt ebenfalls dazu bei, dass die optimale Leistungsausbeute erreicht wird. Die Leistungsangaben für diese Leistungssteigerung beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan. Daher wird empfohlen, entsprechende Kraftstoffe zu verwenden, um die beste Leistung zu erzielen.

Im Preis für die Leistungssteigerung sind die Kosten für die Montage bereits inbegriffen. Somit muss sich der Kunde um nichts weiter kümmern. Zusätzlich wird die V-Max Aufhebung durchgeführt. Mit dieser Leistungssteigerung wird die maximale Geschwindigkeit des Fahrzeugs nicht mehr durch das Steuergerät begrenzt.

Bei uns bekommt der Kunde diese Leistungssteigerung, die durch Chiptuning erreicht wird, ohne zusätzliche Kosten oder Aufwand. Es ist eine einfache und effiziente Möglichkeit, das Beste aus dem Fahrzeug herauszuholen und seine Leistung zu maximieren.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.