Stage 1 für den Alhambra II - 7N 2.0 TDI (116PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
146 PS  +30PS (26%) 116 PS
107 kW  +22kW (26%) 85 kW
350 Nm  +70Nm (25%) 280 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
580,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 487,39 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den Alhambra II 2.0 TDI bringt eine Reihe von Vorteilen mit sich. Die Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder und die Erhöhung des Ladedrucks sind zentrale Bestandteile dieses Chiptuning-Prozesses. Das Resultat ist eine deutliche Leistungssteigerung, die das Fahrerlebnis verbessert.

Die Kosten für die Montage sind bereits im Gesamtpaket enthalten. Die Investition in eine Leistungssteigerung ist also nicht nur eine Investition in mehr Fahrspaß, sondern auch in einen rundum sorglosen Service. Darüber hinaus ist bei uns eine V-Max Aufhebung inbegriffen, die das volle Potenzial des Fahrzeugs entfesselt.

Ein weiterer Vorteil der Leistungssteigerung ist die Möglichkeit einer Kraftstoffersparnis. Durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen kann je nach Fahrweise weniger Kraftstoff verbraucht werden. Das bedeutet, dass neben der gesteigerten Leistung auch die Wirtschaftlichkeit des Fahrzeugs verbessert werden kann.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.