Unsere Stage 1 für den Alhambra I - 7MS 1.8 T (150PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
180 PS  +30PS (20%) 150 PS
132 kW  +22kW (20%) 110 kW
270 Nm  +50Nm (23%) 220 Nm
  • Einbaudauer: 4 Stunden
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
580,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 487,39 €

Beschreibung Stage 1

Bei uns erhalten Kunden für den Seat Alhambra I - 7MS 1.8 T eine Stage 1 Leistungssteigerung, die jeden Tuning-Enthusiasten aufhorchen lässt. Diese Optimierung umfasst eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien, was die Fahrleistung signifikant steigert. Ein weiterer Aspekt dieses Chiptunings ist die Erhöhung des Ladedrucks, der für mehr Dynamik und ein spritzigeres Fahrerlebnis sorgt.

Die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik ist ebenso Teil dieser Leistungssteigerung. Diese Anpassungen erlauben eine effizientere Verbrennung, was in einer verbesserten Motorleistung resultiert. Um die optimale Leistung zu erzielen, beziehen sich die Leistungsangaben auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan. Der Einsatz von Kraftstoffen mit geringerer Klopffestigkeit kann die Leistung beeinträchtigen und ist daher nicht empfohlen.

Unsere Stage 1 Leistungssteigerung ist genau das Richtige für alle, die mehr aus ihrem Alhambra I - 7MS 1.8 T herausholen möchten, ohne größere Umbauten vornehmen zu müssen. Es handelt sich um eine effektive und unkomplizierte Möglichkeit, die Leistung des Fahrzeugs zu steigern und den Fahrspaß zu erhöhen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.