Unsere Stage 1 für den Alhambra I - 7MS 1.8 T (150PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
190 PS  +40PS (27%) 150 PS
140 kW  +29kW (27%) 110 kW
260 Nm  +50Nm (24%) 210 Nm
  • Einbaudauer: 4h
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
580,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 487,39 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den Alhambra 1.8 T ist eine ernsthafte Überlegung für jeden Autoliebhaber, der auf der Suche nach mehr Leistung und Effizienz ist. Durch gezieltes Chiptuning wird die Leistung des Fahrzeugs optimiert, ohne dabei die Zuverlässigkeit und Langlebigkeit zu beeinträchtigen.

Die Basis der Leistungssteigerung bildet die Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien. Durch die Erhöhung des Ladedrucks und die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik wird die Leistung des Motors verbessert. Die Leistungssteigerung ist dabei auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan ausgelegt. Damit wird eine optimale Verbrennung sichergestellt und die Leistung des Motors kann voll ausgeschöpft werden.

Zudem beinhaltet das Angebot eine V-Max Aufhebung. Damit sind höhere Geschwindigkeiten möglich, die sonst durch die elektronische Begrenzung des Fahrzeugs nicht erreichbar wären. Ein zusätzlicher Vorteil: Bei uns ist ein TÜV auf Anfrage möglich. So kann die Leistungssteigerung ohne Bedenken in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • TÜV auf Anfrage
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.