Unsere Stage 1 für den Alhambra I - 7MS 1.9 TDI (150PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
180 PS  +30PS (20%) 150 PS
132 kW  +22kW (20%) 110 kW
380 Nm  +70Nm (23%) 310 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
580,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 487,39 €

Beschreibung Stage 1

Für den 1.9 TDI Alhambra I bieten wir eine Stage 1 Leistungssteigerung an, welche die Performance des Fahrzeugs deutlich verbessert. Durch gezieltes Chiptuning werden die elektronischen Einspritzkennfelder optimiert, was zu einer gesteigerten Leistung führt.

Ein wesentlicher Aspekt dieser Leistungssteigerung ist die Erhöhung des Ladedrucks. Durch diese Maßnahme wird eine erhöhte Leistung erreicht, welche das Fahrerlebnis verbessert. Es ist wichtig zu beachten, dass bei uns die Montagekosten bereits im Preis inbegriffen sind. Dies reduziert die zusätzlichen Kosten, die normalerweise mit solchen Upgrades verbunden sind.

Zusätzlich zur Leistungssteigerung bieten wir eine V-Max Aufhebung an. Dies ermöglicht es dem Fahrzeug, seine maximale Geschwindigkeit zu erreichen, ohne durch elektronische Begrenzungen eingeschränkt zu werden. Ein weiterer Vorteil dieser Leistungssteigerung ist die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen. Dies kann, je nach Fahrweise, zu einer Kraftstoffersparnis führen. Die Kombination all dieser Merkmale sorgt für ein verbessertes Fahrerlebnis.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.