Stage 1 für den Panamera - 970 Panamera (250PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
285 PS  +35PS (14%) 250 PS
210 kW  +26kW (14%) 184 kW
600 Nm  +50Nm (9%) 550 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.050,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 882,35 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den Panamera 970 mit 250PS stellt eine effiziente Methode zur Optimierung der Fahrleistung dar. Hierbei handelt es sich um eine gezielte Modifikation der elektronischen Einspritzkennfelder zur Verbesserung der Motorleistung. Die geänderten Einstellungen ermöglichen eine gesteigerte Kraftstoffeffizienz und optimieren das Ansprechverhalten des Motors.

Ein wesentlicher Aspekt der Leistungssteigerung ist die Erhöhung des Ladedrucks. Durch die angepasste Drucksteuerung kann das Potenzial des Motors besser genutzt und somit die Leistung signifikant gesteigert werden. Ein weiterer Vorteil dieser Modifikation ist die Kraftstoffersparnis, die durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen erreicht werden kann. Bei vorausschauender Fahrweise kann dadurch der Kraftstoffverbrauch effektiv verringert werden.

Die Leistungssteigerung durch Chiptuning ist bei uns eine effiziente und technisch ausgereifte Lösung zur Verbesserung der Fahrleistung des Panamera 970. Ohne aufwändige mechanische Eingriffe kann die Motorleistung effektiv gesteigert und dabei auch der Kraftstoffverbrauch optimiert werden. Es wird deutlich, dass die Leistungssteigerung nicht nur eine höhere Motorleistung, sondern auch eine verbesserte Effizienz ermöglicht.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.