Stage 1 für den Cayenne - PO536 / 9YA Cayenne Turbo - OPF (549PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
629 PS  +80PS (15%) 549 PS
463 kW  +59kW (15%) 404 kW
820 Nm  +50Nm (6%) 770 Nm
  • Einbaudauer: auf Anfrage
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
2.550,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 2.142,86 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den Cayenne Turbo - OPF ist eine technische Anpassung, die sich auf verschiedene Aspekte des Fahrzeugbetriebs konzentriert. Im Mittelpunkt stehen dabei die Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien, die Erhöhung des Ladedrucks sowie die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. All diese Änderungen tragen dazu bei, die Leistung des Fahrzeugs zu maximieren und die Effizienz zu verbessern.

Bei der Leistungssteigerung handelt es sich um eine Form des Chiptunings, das auf moderner Technologie basiert und darauf abzielt, das volle Potenzial des Fahrzeugs auszuschöpfen. Ein weiterer Vorteil dieser Anpassung ist die V-Max Aufhebung, die die Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung des Fahrzeugs eliminiert. Dadurch können Fahrer die volle Leistung des Fahrzeugs nutzen, ohne durch künstliche Beschränkungen eingeschränkt zu werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Das bedeutet, dass bei der Verwendung von hochwertigem Kraftstoff optimale Ergebnisse erzielt werden können. Bei uns steht die Qualität der Leistung im Vordergrund, und wir sind bestrebt, jedem Fahrer die bestmögliche Fahrerfahrung zu bieten.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.