Stage 1 für den 997 Turbo S (530PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
555 PS  +25PS (5%) 530 PS
408 kW  +18kW (5%) 390 kW
750 Nm  +50Nm (7%) 700 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.950,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.638,66 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den 997 Turbo S bietet eine umfangreiche Optimierung des Fahrzeugverhaltens. Bei uns wird mittels Chiptuning der Ladedruck erhöht und eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien vorgenommen. Diese Anpassungen führen zu einer deutlichen Verbesserung der Fahrleistung und sorgen für ein verbessertes Ansprechverhalten des Motors.

Des Weiteren beinhaltet die Leistungssteigerung eine Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Diese Modifikationen optimieren die Motorleistung und tragen zur Reduzierung von Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen bei. Die Leistungsgewinne beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan. Es ist also zu beachten, dass die tatsächlichen Leistungsgewinne von der verwendeten Kraftstoffqualität abhängen können.

Um das volle Potenzial der Stage 1 Leistungssteigerung auszuschöpfen, empfehlen wir die Verwendung von hochoktanigem Kraftstoff. Die Leistungssteigerung ist auf eine maximale Leistungsausbeute ausgelegt, ohne dabei die Lebensdauer des Motors zu beeinträchtigen. Bei uns erhalten Sie eine auf Ihr Fahrzeug abgestimmte und durchdachte Leistungssteigerung, die den Fahrspaß und die Performance Ihres 997 Turbo S spürbar erhöht.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.