Stage 1 für den 997 Turbo (500PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
545 PS  +45PS (9%) 500 PS
401 kW  +33kW (9%) 368 kW
750 Nm  +100Nm (15%) 650 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
2.450,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 2.058,82 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung für den 997 Turbo präsentiert sich als eine beeindruckende Möglichkeit, die bereits beeindruckende Performance dieses Fahrzeugs zu verbessern. Der Fokus liegt dabei auf der Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien. Dieser Prozess optimiert die Leistung des Turbos, indem er den Ladedruck erhöht und damit für eine effizientere Verbrennung sorgt.

Das Chiptuning umfasst auch eine Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Diese Anpassungen erlauben es dem Motor, effizienter zu arbeiten und das beste aus dem Kraftstoff herauszuholen, was zu einer spürbaren Leistungssteigerung führt. Es ist wichtig zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Bei uns wird darauf geachtet, dass die Leistungssteigerung optimal auf die spezifischen Anforderungen des 997 Turbo abgestimmt ist.

Zusammenfassend ist die Stage-1 Leistungssteigerung eine hervorragende Option für diejenigen, die das Potenzial ihres 997 Turbo voll ausschöpfen möchten. Bei uns wird darauf geachtet, dass die Leistungssteigerung optimal auf die spezifischen Anforderungen des Fahrzeugs abgestimmt ist und ein Maximum an Performance ohne Kompromisse in der Zuverlässigkeit bietet.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.