Stage 1 für den 991.2 Carrera GTS (450PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
515 PS  +65PS (14%) 450 PS
379 kW  +48kW (14%) 331 kW
630 Nm  +80Nm (15%) 550 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.950,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.638,66 €

Beschreibung Stage 1

Unsere Stage 1 Leistungssteigerung für den 991.2 Carrera GTS bietet eine umfassende Verbesserung der Fahrzeugleistung durch eine Reihe von Anpassungen. Hauptaugenmerk liegt auf der Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien. Die Optimierung dieses Bereichs sorgt für eine effizientere Abstimmung und eine verbesserte Leistungsausbeute des Motors.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Leistungssteigerung ist die Erhöhung des Ladedrucks. Durch die Erhöhung des Ladedrucks kann der Ladedruck des Fahrzeugs erhöht werden, was zu einer verbesserten Leistung führt.

Zudem wird die Zünd- und Einspritzelektronik optimiert. Die Optimierung dieser Systeme trägt dazu bei, die Effizienz des Motors zu verbessern und die Leistung zu steigern. Es ist zu beachten, dass sich die Leistungsangaben auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass die Leistungssteigerung sicher und effektiv ist und das Potenzial des Fahrzeugs voll ausgeschöpft wird.

Die Stage 1 Leistungssteigerung ist mehr als nur Chiptuning. Sie ist eine umfassende Verbesserung, die dazu beiträgt, das volle Potenzial des 991.2 Carrera GTS auszuschöpfen. Bei uns erhalten Sie mehr als nur eine Leistungssteigerung - Sie erhalten eine massgeschneiderte Lösung, die darauf abzielt, das Beste aus Ihrem Fahrzeug herauszuholen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.