Stage 1 für den 991.2 Carrera S (420PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
500 PS  +80PS (19%) 420 PS
368 kW  +59kW (19%) 309 kW
620 Nm  +120Nm (24%) 500 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.950,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.638,66 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den 991.2 Carrera S bringt die Leistung des Fahrzeugs auf ein neues Level. Dank Chiptuning wird die Performance des Fahrzeugs deutlich gesteigert. Die Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien ist ein wichtiger Bestandteil dieser Leistungssteigerung.

Hierbei handelt es sich nicht um eine einfache Erhöhung des Ladedrucks. Vielmehr wird der Ladedruck optimiert, um eine bessere Performance zu erzielen. Das Herzstück der Leistungssteigerung ist jedoch die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Bei uns wird diese Optimierung mit größter Sorgfalt durchgeführt, um sicherzustellen, dass die verbesserte Leistung des Fahrzeugs auch tatsächlich zur Geltung kommt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Bei uns wird darauf geachtet, dass die Leistungssteigerung optimal auf diesen Kraftstoff abgestimmt ist. Der 991.2 Carrera S wird durch die Stage 1 Leistungssteigerung umfassend verbessert, ohne dabei seine Charakteristik zu verlieren.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.