Stage 1 für den Cayman - 982 Cayman - OPF (299PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
329 PS  +30PS (10%) 299 PS
242 kW  +22kW (10%) 220 kW
430 Nm  +50Nm (13%) 380 Nm
  • Einbaudauer: 6h
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.350,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.134,45 €

Beschreibung Stage 1

Für den Cayman 982 (OPF Modell) mit ursprünglichen 299PS bieten wir eine effiziente Stage 1 Leistungssteigerung an. Diese Modifizierung ist darauf ausgelegt, das volle Potenzial des Fahrzeugs zu entfalten, ohne dabei die Grenzen des Motors zu überschreiten. Es geht uns um eine sorgfältige und präzise Leistungsoptimierung, bei der die Sicherheit des Fahrzeugs oberste Priorität hat.

Die Leistungssteigerung beinhaltet eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien, wodurch eine Erhöhung des Ladedrucks erreicht wird. Durch diese Änderungen wird das Ansprechverhalten des Motors verbessert und die Leistung effizienter abgerufen. Zusätzlich erfolgt eine Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik, die zu einer weiteren Verbesserung der Motorleistung führt. Das Chiptuning sorgt also nicht nur für eine höhere Leistung, sondern auch für eine bessere Effizienz und Fahrbarkeit.

Im Rahmen der Leistungssteigerung wird auch die V-Max Aufhebung inkludiert, sodass das Fahrzeug seine volle Geschwindigkeit ohne künstliche Begrenzung erreichen kann. Bitte beachten Sie, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Bei uns wird jedes Fahrzeug individuell und nach höchsten Standards bearbeitet, um ein optimales Ergebnis zu erzielen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.