Stage 1 für den Traveller BlueHDI 150 (150PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
175 PS  +25PS (17%) 150 PS
129 kW  +18kW (17%) 110 kW
420 Nm  +50Nm (14%) 370 Nm
  • Einbaudauer: 4h
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
780,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 655,46 €

Beschreibung Stage 1

Unsere Stage 1 Leistungssteigerung für den BlueHDI 150 bietet eine umfassende Optimierung des Fahrzeugs. Die Anpassung konzentriert sich vor allem auf die elektronischen Einspritzkennfelder, die speziell für diese spezifische Motorvariante optimiert wurden. Diese Anpassung ermöglicht eine effizientere Kraftstoffzufuhr und verbessert somit die allgemeine Motorleistung.

Zusätzlich zu den Verbesserungen der Einspritzkennfelder erhöht unsere Stage 1 Leistungssteigerung auch den Ladedruck. Dies führt zu einer höheren Luftzufuhr in den Zylinder und resultiert in einer gesteigerten Motorleistung. Es ist wichtig anzumerken, dass bei dieser Art von Chiptuning die Sicherheitsgrenzen des Motors immer respektiert werden. Es wird darauf geachtet, dass alle Änderungen innerhalb der Toleranzen bleiben, um die Langlebigkeit des Motors nicht zu beeinträchtigen.

Ein weiteres Merkmal unserer Stage 1 Leistungssteigerung ist die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen. Dies kann je nach Fahrweise zu einer deutlichen Kraftstoffersparnis führen. Bei einer konservativen Fahrweise kann das verbesserte Drehmoment dazu beitragen, den Kraftstoffverbrauch zu senken, während es bei einer sportlicheren Fahrweise für eine verbesserte Beschleunigung sorgt. Es ist also klar, dass die Leistungssteigerung nicht nur die Performance verbessert, sondern auch zur Effizienz des Fahrzeugs beitragen kann.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.