Stage 1 für den RCZ RCZ R 1.6 270 THP (270PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
300 PS  +30PS (11%) 270 PS
221 kW  +22kW (11%) 199 kW
380 Nm  +50Nm (15%) 330 Nm
  • Einbaudauer: auf Anfrage
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
780,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 655,46 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den RCZ R 1.6 270 THP bringt eine bemerkenswerte Verbesserung der Performance und Effizienz des Fahrzeugs. Durch eine gründliche Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien wird der Ladedruck erhöht. Dies bringt eine Leistungssteigerung, die man bei jeder Fahrt spüren wird.

Ein wichtiger Bestandteil unserer Leistungssteigerung ist die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Mit dieser Feinabstimmung erreichen wir eine optimale Verbrennung, die zu einer verbesserten Kraftstoffeffizienz und einer gesteigerten Motorleistung führt. Aber nicht nur das: Bei uns bekommt man eine Leistungssteigerung, die auch auf die Haltbarkeit des Motors abzielt. Eine sorgfältige Abstimmung der Motorsteuerung ermöglicht uns, die Leistung zu steigern, ohne die Lebensdauer des Motors zu beeinträchtigen.

Die Leistungsangaben unserer Stage 1 Leistungssteigerung beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan. Dies bietet die Sicherheit, dass die erreichte Leistungssteigerung auch unter unterschiedlichen Fahrbedingungen und unterschiedlichem Kraftstoffangebot konstant bleibt. Mit dem Chiptuning der RCZ R 1.6 270 THP erreicht man also eine spürbare Verbesserung der Leistung und Effizienz, ohne Kompromisse bei der Haltbarkeit oder der Alltagstauglichkeit des Fahrzeugs eingehen zu müssen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.