Stage 1 für den 508 BlueHDI 180 (180PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
205 PS  +25PS (14%) 180 PS
151 kW  +18kW (14%) 132 kW
445 Nm  +45Nm (11%) 400 Nm
  • Einbaudauer: 4h
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
780,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 655,46 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den 508 BlueHDI 180 ist eine technische Veränderung, die das Fahrzeug auf ein neues Level bringt. Mit dieser Modifikation erzielen wir eine Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder. Dies ist eine der grundlegenden Methoden des Chiptuning, mit der wir die Motorsteuerung des 508 BlueHDI 180 modifizieren, um eine bessere Leistung zu erzielen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Stage 1 Leistungssteigerung ist die Erhöhung des Ladedrucks. Durch diese Veränderung wird das Drehmoment in den unteren Drehzahlbereichen angehoben. Dies hat zwei Vorteile: Zum einen erhöht es die Leistung des Fahrzeugs, zum anderen kann es bei einer angepassten Fahrweise zu einer Kraftstoffersparnis führen.

Bei uns steht immer die Qualität im Vordergrund. Deshalb sind unsere Leistungssteigerungen sorgfältig entwickelt und getestet, um sicherzustellen, dass sie nicht nur die Leistung des Fahrzeugs steigern, sondern auch die Langlebigkeit und Zuverlässigkeit des Motors nicht beeinträchtigen. Mit der Stage 1 Leistungssteigerung für den 508 BlueHDI 180 erzielen wir eine optimale Balance zwischen Leistung und Effizienz.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.