Stage 1 für den 308 BlueHDI 150 (150PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
175 PS  +25PS (17%) 150 PS
129 kW  +18kW (17%) 110 kW
420 Nm  +50Nm (14%) 370 Nm
  • Einbaudauer: 4h
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
780,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 655,46 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den 308 BlueHDI 150 fokussiert sich auf die Optimierung der Leistung und Effizienz des Fahrzeugs. Bei uns wird das Tuning sorgfältig durchgeführt, um die Leistung deutlich zu steigern, ohne die Langlebigkeit oder Zuverlässigkeit des Motors zu beeinträchtigen.

Die Leistungssteigerung wird durch eine Reihe von Anpassungen erreicht. Die Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder ermöglicht eine effizientere Kraftstoffverbrennung und somit eine höhere Leistung. Eine Erhöhung des Ladedrucks trägt zusätzlich zur Leistungssteigerung bei und sorgt für eine verbesserte Reaktionsfähigkeit des Motors.

Ein weiterer Vorteil unserer Leistungssteigerung ist die mögliche Kraftstoffersparnis. Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen kann je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis erzielt werden. Der 308 BlueHDI 150 kann somit nicht nur leistungsstärker, sondern auch effizienter gemacht werden.

Es ist zu beachten, dass alle Modifikationen im Rahmen des Chiptunings sorgfältig abgestimmt und getestet werden. So wird sichergestellt, dass die Leistungssteigerung nicht nur spürbar, sondern auch sicher ist.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.