Stage 1 für den 308 1.6 THP GTI 270 (272PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
300 PS  +28PS (10%) 272 PS
221 kW  +21kW (10%) 200 kW
380 Nm  +50Nm (15%) 330 Nm
  • Einbaudauer: auf Anfrage
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
780,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 655,46 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung für den 1.6 THP GTI 270 ist ein umfassendes Upgrade, das eine Reihe von Verbesserungen für das Fahrzeug bietet. Die Änderungen betreffen hauptsächlich die elektronische Steuerung und Optimierung von Ladedruck, Zünd- und Einspritzelektronik. Dabei wird die Leistung des Fahrzeugs signifikant gesteigert.

Im Rahmen der Leistungssteigerung wird die elektronische Ladedruckkennlinie neu programmiert und der Ladedruck erhöht. Dies verbessert die Leistung und Effizienz des Motors. Gleichzeitig wird die Zünd- und Einspritzelektronik optimiert. Dies führt zu einer verbesserten Verbrennung, was wiederum die Leistung und das Drehmoment des Fahrzeugs steigert.

Bei uns bekommt das Fahrzeug durch unser Chiptuning ein Upgrade, das auf die speziellen Anforderungen des 1.6 THP GTI 270 abgestimmt ist. Die Leistungsangaben beziehen sich dabei auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan. Für die bestmögliche Performance empfehlen wir daher die Nutzung von entsprechenden Kraftstoffen. Die Leistungssteigerung ist somit eine effektive Methode zur Verbesserung der Fahrleistung.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.