Stage 1 für den Viano/Vito - W 639 / V 639 116 / 2.2 (163PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
188 PS  +25PS (15%) 163 PS
138 kW  +18kW (15%) 120 kW
410 Nm  +50Nm (14%) 360 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
850,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 714,29 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung für den Mercedes Viano/Vito W 639 / V 639 116 / 2.2 (163PS) ist eine Stage 1 Leistungssteigerung, die durch eine gezielte Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder erreicht wird. Dieser Prozess, oft als Chiptuning bezeichnet, ermöglicht eine effizientere Verbrennung des Kraftstoffes und eine gesteigerte Leistung des Motors.
Die Erhöhung des Ladedrucks ergänzt die Optimierung der Einspritzkennfelder und führt zu einer deutlichen Leistungssteigerung.

Bei uns ist die Montage der Leistungssteigerung bereits im Preis inbegriffen. Auch eine V-Max Aufhebung ist Teil des Pakets. Dies bedeutet, dass die elektronische Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit aufgehoben wird, was zu einer weiteren Verbesserung der Performance führt.
Ein weiterer Vorteil der Stage 1 Leistungssteigerung ist die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen. Abhängig vom Fahrverhalten kann dies zu einer Kraftstoffersparnis führen. Dies macht die Leistungssteigerung nicht nur zu einer Option für diejenigen, die mehr Leistung suchen, sondern auch für diejenigen, die den Kraftstoffverbrauch ihrer Fahrzeuge reduzieren möchten.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf
Hinweis:
Bei Fahrzeugen ab einer EZ ab 2018 muss ggf. eine neue CPC Steuerung verbaut werden. Hier liegt der Aufpreis bei 1400 Euro. Die Überprüfung findet direkt am Fahrzeug statt.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.