Stage 1 für den Viano/Vito - W 639 / V 639 113 / 2.0 (136PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
161 PS  +25PS (18%) 136 PS
118 kW  +18kW (18%) 100 kW
360 Nm  +50Nm (16%) 310 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
850,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 714,29 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den Viano/Vito 113 / 2.0 bietet eine Reihe von bemerkenswerten Verbesserungen, die das Fahrverhalten und die Leistung Ihres Fahrzeugs optimieren. Durch die Anpassung und Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder erreichen wir eine signifikante Verbesserung der Motorleistung.

Eine weitere wichtige Komponente dieses Chiptunings ist die Erhöhung des Ladedrucks. Dies führt zu einer verbesserten Reaktionsfähigkeit und einem spürbaren Leistungszuwachs, insbesondere im niedrigen und mittleren Drehzahlbereich. Bei uns ist selbstverständlich auch die Kosten für die Montage im Gesamtpaket enthalten.

Ein weiterer Aspekt, der nicht zu vernachlässigen ist, ist die V-Max Aufhebung. Durch diese wird die Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung Ihres Viano/Vito aufgehoben, was zu einem Plus an Fahrspaß sorgt. Nicht zuletzt trägt unsere Leistungssteigerung dazu bei, den Kraftstoffverbrauch zu senken. Durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen kann je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis erzielt werden.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf
Hinweis:
Bei Fahrzeugen ab einer EZ ab 2018 muss ggf. eine neue CPC Steuerung verbaut werden. Hier liegt der Aufpreis bei 1400 Euro. Die Überprüfung findet direkt am Fahrzeug statt.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.