Stage 1 für den V - 447 124 / V 300 (239PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
269 PS  +30PS (13%) 239 PS
198 kW  +22kW (13%) 176 kW
560 Nm  +60Nm (12%) 500 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
890,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 747,90 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den V 300 (239PS) ist eine Präzisionsarbeit für alle, die das Potenzial ihres Fahrzeugs voll ausschöpfen möchten. Das Chiptuning setzt an den elektronischen Einspritzkennfeldern an, die optimiert werden, um die Leistung zu steigern. Hierbei wird nicht nur die Leistung erhöht, sondern auch der Ladedruck, was zu einer noch besseren Motorleistung führt.

Bei uns ist die Montage im Preis inklusive. Dies bedeutet, dass keine zusätzlichen Kosten für die Montage anfallen. Zudem wird die V-Max Aufhebung durchgeführt, was eine Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs zur Folge hat. Dies ist ein bedeutender Vorteil für alle, die ihr Fahrzeug auf der Autobahn oder auf Rennstrecken fahren möchten.

Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen kann je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis eintreten. Dies macht die Leistungssteigerung nicht nur zu einer Verbesserung der Fahrleistung, sondern auch zu einer wirtschaftlich sinnvollen Investition. Mit unserer Stage 1 Leistungssteigerung wird das Fahrerlebnis mit dem V 300 (239PS) auf ein neues Level gehoben.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf
Hinweis:
Bei Fahrzeugen ab einer EZ ab 2018 muss ggf. eine neue CPC Steuerung verbaut werden. Hier liegt der Aufpreis bei 1400 Euro. Die Überprüfung findet direkt am Fahrzeug statt.

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.