Stage 1 für den V - 447 116 / V 220 (163PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
193 PS  +30PS (18%) 163 PS
142 kW  +22kW (18%) 120 kW
440 Nm  +60Nm (16%) 380 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
850,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 714,29 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den V 447 116 / V 220 ist eine hervorragende Investition für jeden Tuning-Enthusiasten. Der Fokus liegt auf der Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder und der Erhöhung des Ladedrucks, die zusammen eine deutliche Leistungssteigerung bewirken. Der Prozess des Chiptunings führt zu einem stärkeren und reaktionsschnelleren Fahrzeug, das in der Lage ist, auf jede Eingabe mit Präzision zu reagieren.

Die Kosten für die Montage sind bereits im Preis inbegriffen, was bedeutet, dass es keine versteckten Gebühren gibt. Zudem wird die V-Max Aufhebung inkludiert, die dem Fahrzeug ermöglicht, sein volles Leistungspotential ohne künstliche Grenzen auszuschöpfen. Ein weiterer Vorteil ist die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen. Je nach Fahrweise kann dadurch eine Kraftstoffersparnis erzielt werden.

Bei uns erhält man eine ganzheitliche Lösung, die nicht nur die Leistung des Fahrzeugs verbessert, sondern auch dazu beiträgt, den Kraftstoffverbrauch zu optimieren. Dies ist eine sinnvolle Investition, die das Fahrerlebnis verbessert und dabei hilft, langfristig Kosten zu sparen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf
Hinweis:
Bei Fahrzeugen ab einer EZ ab 2018 muss ggf. eine neue CPC Steuerung verbaut werden. Hier liegt der Aufpreis bei 1400 Euro. Die Überprüfung findet direkt am Fahrzeug statt.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.