Stage 1 für den V - 447 116 / V 220 (163PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
188 PS  +25PS (15%) 163 PS
138 kW  +18kW (15%) 120 kW
430 Nm  +50Nm (13%) 380 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
850,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 714,29 €

Beschreibung Stage 1

Leistungssteigerung für den V 220 mit 163 PS wird hierbei durch ein gezieltes Chiptuning erreicht. Das Stage 1 Paket bietet eine umfassende Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder und eine Erhöhung des Ladedrucks. Diese technischen Modifikationen führen zu einer spürbaren Steigerung der Motorleistung und ermöglichen eine bessere Leistungsentfaltung über das gesamte Drehzahlband.

Durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen kann zudem, je nach Fahrweise, eine Kraftstoffersparnis erzielt werden. Die Leistungssteigerung umfasst nicht nur die reinen Tuning-Maßnahmen, sondern auch die Kosten für die Montage. Bei uns ist der Kunde König und erhält daher ein Rundum-sorglos-Paket.

Ein weiterer Bestandteil der Leistungssteigerung ist die V-Max Aufhebung. Dies bedeutet, dass die elektronisch begrenzte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs aufgehoben wird. Somit kann das volle Potenzial des Motors ausgeschöpft werden und die Höchstgeschwindigkeit des V 220 wird nur noch durch die Motorleistung begrenzt. Auch hierbei bleibt das Augenmerk auf der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Fahrzeugs, sodass die Langlebigkeit des Motors nicht beeinträchtigt wird.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf
Hinweis:
Bei Fahrzeugen ab einer EZ ab 2018 muss ggf. eine neue CPC Steuerung verbaut werden. Hier liegt der Aufpreis bei 1400 Euro. Die Überprüfung findet direkt am Fahrzeug statt.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.