Stage 1 für den V - 447 114 / V 200 (136PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
166 PS  +30PS (22%) 136 PS
122 kW  +22kW (22%) 100 kW
390 Nm  +60Nm (18%) 330 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
850,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 714,29 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung für den V 200 114 ist ein umfassendes Paket, das speziell auf die Anforderungen dieses Modells abgestimmt ist. Bei uns erhalten Sie eine gründliche Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder. Diese Anpassung ermöglicht eine noch effizientere Verbrennung und steigert die Gesamtleistung des Motors.

Ein weiterer Bestandteil unserer Leistungssteigerung ist die Erhöhung des Ladedrucks. Dies verbessert das Ansprechverhalten des Turboladers und sorgt für eine spürbare Erhöhung der Leistung, besonders im unteren und mittleren Drehzahlbereich. Bei uns ist die Montage im Preis inbegriffen, sodass keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Ein besonderer Aspekt unserer Leistungssteigerung ist die inkludierte V-Max Aufhebung. Diese Anpassung ermöglicht es dem Fahrzeug, seine maximale Geschwindigkeit ohne künstliche Begrenzung zu erreichen. Zudem kann durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen, je nach Fahrweise, eine Kraftstoffersparnis erreicht werden. Dies macht das Chiptuning nicht nur leistungstechnisch attraktiv, sondern kann auch Vorteile im täglichen Fahrbetrieb bieten.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf
Hinweis:
Bei Fahrzeugen ab einer EZ ab 2018 muss ggf. eine neue CPC Steuerung verbaut werden. Hier liegt der Aufpreis bei 1400 Euro. Die Überprüfung findet direkt am Fahrzeug statt.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.