Stage 1 für den Sprinter - W 907/910 214 / 314 / 414 / 514 (143PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
168 PS  +25PS (17%) 143 PS
124 kW  +18kW (17%) 105 kW
380 Nm  +50Nm (15%) 330 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
580,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 487,39 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung Stage 1 für den Mercedes-Benz Sprinter 907/910 stellt eine effiziente Möglichkeit dar, die Leistung des Fahrzeugs spürbar zu steigern. Dabei stehen insbesondere die Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder und die Erhöhung des Ladedrucks im Vordergrund. Diese Maßnahmen sorgen für eine deutliche Erhöhung der Motorleistung und damit für verbesserte Fahrleistungen.

Ein weiterer Vorteil der Leistungssteigerung ist die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen. Je nach Fahrweise kann dadurch eine Kraftstoffersparnis erreicht werden. Dies ist ein nicht zu unterschätzender Aspekt, der den Mehrwert der Leistungssteigerung Stage 1 unterstreicht.

Die Kosten für die Montage der Leistungssteigerung sind im Preis inbegriffen. Ein zusätzlicher Bonus ist die Aufhebung der V-Max, also die Entfernung der elektronisch gesteuerten Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung. Bei uns wird Chiptuning nicht einfach nur angeboten, es wird mit Know-How und Sorgfalt durchgeführt, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.