Stage 1 für den Sprinter - W 907/910 211 / 311 / 411 / 511 (114PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
139 PS  +25PS (22%) 114 PS
102 kW  +18kW (22%) 84 kW
350 Nm  +50Nm (17%) 300 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
580,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 487,39 €

Beschreibung Stage 1

Bei unserer Stage 1 Leistungssteigerung für den Sprinter W 907/910 211 / 311 / 411 / 511 (114PS) fokussieren wir uns auf die Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder. Dieser wichtige Prozess ermöglicht es uns, die Leistung des Fahrzeugs zu verbessern und eine präzisere Kontrolle über den Motor zu erlangen. Mit der Anpassung dieser Kennfelder durch unsere Experten wird eine deutliche Leistungssteigerung erzielt.

Ein weiterer wichtiger Aspekt dieser Leistungssteigerung ist die Erhöhung des Ladedrucks. Dies führt zu einer noch effektiveren Verbrennung im Motor und ermöglicht eine signifikante Steigerung der Leistung. Bei uns ist die Montage im Preis inbegriffen. Es kommen also keine versteckten Kosten auf den Kunden zu.

Die V-Max Aufhebung ist ebenfalls ein Teil des Chiptuning-Pakets. Hierbei wird die elektronische Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs aufgehoben, was zu einer weiteren Leistungssteigerung führt. Ein zusätzlicher Vorteil der Leistungssteigerung ist die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen. Je nach Fahrweise kann dies zu einer Kraftstoffersparnis führen. Damit bietet die Stage 1 Leistungssteigerung nicht nur mehr Leistung, sondern auch mehr Effizienz.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.