Stage 1 für den Sprinter - W 907/910 216 / 316 / 416 / 516 (163PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
188 PS  +25PS (15%) 163 PS
138 kW  +18kW (15%) 120 kW
430 Nm  +50Nm (13%) 380 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
850,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 714,29 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung Stage 1 für den Sprinter 216/316/416/516 bringt eine deutliche Verbesserung der Motorleistung. Durch Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder und Erhöhung des Ladedrucks wird eine effiziente und gleichmäßige Leistungssteigerung erzielt.

Die Kosten für die Montage sind bereits in unserem Paket enthalten. Wir legen Wert auf Transparenz und versteckte Kosten finden bei uns nicht statt. Zudem ist eine V-Max Aufhebung inbegriffen, was eine bessere Leistung bei hohen Geschwindigkeiten ermöglicht.

Ein weiterer Vorteil der Leistungssteigerung ist eine mögliche Kraftstoffersparnis durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen. Je nach Fahrweise kann der Kraftstoffverbrauch reduziert werden. Dies ist nicht nur gut für den Geldbeutel, sondern auch für die Umwelt.

Das Chiptuning der Stage 1 Leistungssteigerung trägt dazu bei, das volle Potenzial des Sprinter 216/316/416/516 auszuschöpfen und das Fahrerlebnis zu verbessern. Dabei steht bei uns die Qualität und Zuverlässigkeit an erster Stelle.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf
Hinweis:
Bei Fahrzeugen ab einer EZ ab 2018 muss ggf. eine neue CPC Steuerung verbaut werden. Hier liegt der Aufpreis bei 1400 Euro. Die Überprüfung findet direkt am Fahrzeug statt.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.