Stage 1 für den Sprinter - W 906 219 / 319 / 419 / 519 (190PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
215 PS  +25PS (13%) 190 PS
158 kW  +18kW (13%) 140 kW
490 Nm  +50Nm (11%) 440 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
580,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 487,39 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung Stage 1 für den Sprinter W 906 (190PS) ist eine umfassende Optimierung für dieses Fahrzeug. Mit einer gezielten Anpassung der elektronischen Einspritzkennfelder wird die Leistung des Motors verbessert. Dies führt zu einer spürbaren Erhöhung der Fahrleistung und der Agilität des Fahrzeugs.

Im Rahmen dieser Leistungssteigerung wird ebenso der Ladedruck erhöht. Dies hat eine direkte Auswirkung auf die Motorleistung und verbessert das Fahrverhalten deutlich. Bei uns ist die Montage im Preis inbegriffen, sodass keine zusätzlichen Kosten anfallen. Eine weitere Besonderheit der Leistungssteigerung Stage 1 ist die Aufhebung der V-Max. Dies ermöglicht es dem Sprinter, seine volle Leistung auszuschöpfen und ohne künstliche Begrenzung zu fahren.

Durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen kann bei entsprechender Fahrweise eine Kraftstoffersparnis erzielt werden. Dieses Chiptuning bietet somit nicht nur eine Steigerung der Leistung, sondern auch einen wirtschaftlichen Vorteil. Die Leistungssteigerung Stage 1 für den Sprinter W 906 ist somit eine effiziente Möglichkeit, das Fahrzeug optimal auszunutzen und seine Leistungsfähigkeit zu steigern.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.